1 Überblick und Organisatorisches

1.1 Besondere Verdienste von Mitgliedern können vom TSV Kronwinkl mit folgenden Ehrungen gewürdigt werden. (A) Vereinsehrennadel (B) Ehrenmitgliedschaft (C) Ehrenvorsitzende/r (D) Vereinsverdienstnadel (E) Spieleinsätze bei den Abteilungen (F) Langjährige Mitgliedschaft bei den Abteilungen (G) Herausragende sportliche Leistungen (H) Runde Geburtstage (I) Ehrungen für Verstorbene
1.2 Ehrungen durch den BLSV und den Fachverbänden. (J) Anträge auf Ehrungen durch den BLSV und den BFV durch den Hauptverein (K) Anträge auf Ehrungen durch die Fachverbände von den Abteilungen
1.3 Ehrenordnung: Um den Zweck und die Werte von Ehrungen zu wahren, ist ein strenger Maßstab nötig. Die für eine Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen die Bestimmungen erfüllen und der Auszeichnung würdig sein.
1.4 Der Vorstand ist zuständig für die Berufung/Abberufung des Ehrenamtsbeauftragten (VEAB). Der Vereinsausschuss hat ein Veto-Recht. Die Aufgaben des VEAB beinhalten ausschließlich die Ziffern 3 - 5, 11 u. 12.
1.5 Vorschläge für Auszeichnungen nach Ziffer 3 - 5, 11 und 12 kommen vom VEAB oder Vereinsvorstand oder Ausschuss. Der Antrag ist mit dem Vorstand abzusprechen. Die Beschaffung der Ehrennadeln/Urkunden ist Auf-gabe des VEAB. Die Einladungen, den Anlass und Zeitpunkt der Ehrungen bestimmt bzw. übernimmt der Vorstand in Absprache mit dem VEAB und ggf. den betroffenen Abteilungen. Die Ehrungen werden in einer Statistik geführt. Die Online gestellten Chroniken werden einmal jährlich aktualisiert.
1.6 Der Vorstand des TSV kann verliehene Auszeichnungen aberkennen und zurück fordern, wenn das geehrte Mitglied nicht mehr den Maßstäben nach Ziffer 1.3 der EHRENORDNUNG entspricht oder die Mitgliedschaft durch Ausschluss beendet wird.

2 Vereinsehrennadel (A)

Die Vereinsehrennadel wird in fünf Stufen für ununterbrochene Mitgliedschaft einem vom HV festgelegten Anlass (aktuell bei der Jahreshauptversammlung/Generalversammlung) verliehen. Gerechnet wird ab dem 14. Lebensjahr. Die zu Ehrenden werden vom Zuständigen der Mitgliederverwaltung ausgewertet und vom Schriftführer eingeladen.
Den Nichtanwesenden kann die Vereinsehrennadel und Urkunde zugestellt werden.
a) In Bronze für 15jährige Mitgliedschaft
b) In Silber für 25jährige Mitgliedschaft
c) In Gold mit Urkunde für 40jährige Mitgliedschaft
d) In Gold mit Kranz und Urkunde für 50jährige Mitgliedschaft
e) In Gold mit Brillant und Urkunde für 60jährige Mitgliedschaft

3 Ehrenmitgliedschaft (B)

Die Ehrenmitgliedschaft kann für besondere Verdienste (insbesondere für ehrenamtliche Leistungen) verliehen werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

4 Ehrenvorsitzende/r (C)

Zur/m Ehrenvorsitzende/n kann ernannt werden, wer den Verein mindestens 15 Jahre als Vorstand geleitet hat oder 5 Jahre als Vorsitzende/r und noch mindestens 15 Jahre in Ehrenämtern tätig war. Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

5 Vereinsverdienstnadel (D)

Mit der Vereinsverdienstnadel können ehrenamtlich tätige Mitglieder oder Personen für gleichwertige Tätigkeiten geehrt werden, wenn für diese Person keine Ehrung durch einen Fachverband bzw. den BLSV möglich ist.
Doppelehrungen (Verein und Fachverband) sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Die Vereinsverdienstnadel wird in fünf Stufen verliehen.
f) In Bronze mit Urkunde für mindesten 5jährige Tätigkeit
g) In Silber mit Urkunde für mindestens 10jährige Tätigkeit
h) In Gold mit Urkunde für mindestens 20jährige Tätigkeit
i) In Gold mit Kranz und Urkunde für mindestens 30jährige Tätigkeit
j) In Gold mit Brillant und Urkunde für mindestens 40jährige Tätigkeit
Anlass und Zeitpunkt der Ehrungen werden zwischen dem HV, VEAB und den Abteilungen abgestimmt.

6 Spieleinsätze bei den Abteilungen (E)

Mitglieder mit einer hohen Anzahl von Spieleinsätzen für unseren Verein werden nach Vorgaben der Abteilungen Fußball, Tennis, Tischtennis und Stockschützen jährlich i.d.R. bei der Weihnachtsfeier des Hauptvereines ausgezeichnet. Die jeweiligen Vorgaben bestimmen die Abteilungen selbst. Die Spieleinsätze und die zu Ehrenden werden von den Abteilungen dem Vorsitzenden vor dem 05.12. eines Jahres gemeldet. Die zu Ehrenden werden vom Schriftführer eingeladen. Für die Abzeichen und Urkunden ist der Vorsitzende zuständig.

7 Langjährige Abteilungsmitglieder (F)

Die jeweiligen Vorgaben bestimmen die Abteilungen selbst. Sofern eine Abteilung keine eigenen Bestimmungen hat, können die Vorgaben in Ziffer 2 dieser Ehrenordnung analog angewendet werden. Die Ehrungen finden i.d.R. bei den Abteilungsversammlungen statt.

8 Herausragende sportliche Leistungen/Erfolge (G)

Weit überdurchschnittliche Einzel- und Mannschaftserfolge sind durch den/die Vorsitzende/n bei einer Abteilungs- oder der Hauptversammlung zu ehren. Die Abteilungsleiter teilen dies rechtzeitig dem Vorstand mit.

9 Runde Geburtstage (H)

Bei runden Geburtstagen (ab dem 65. Lebensjahr in 5 Jahresschritten) können die Jubilare ein kleines Geschenk/Gutschein erhalten.

10 Ehrungen für Verstorbene (I)

Für langjährig verdiente Mitglieder (ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. besondere sportliche Erfolge) wird eine Schale/Kranz am Grab niedergelegt.

11 Anträge auf Ehrungen durch den BLSV und den BFV durch den Hauptverein (J)

Die Vereine werden vom DFB/BFV in der Regel jährlich schriftlich aufgefordert würdige, ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder für Ehrungen zu melden. Hierbei sind die Kriterien des DFB/BFV zu beachten! Beim BLSV können für verdiente, gewählte Mitglieder der Vorstandschaft (in Ausnahmefällen auch Mitglieder der zugehörigen Ausschüsse) für eine Ehrung entsprechend der Ehrenordnung des BLSV vorgeschlagen werden. Vorschläge, Organisation und Zuständigkeit ist in Ziffer 1.5 geregelt.

12 Anträge auf Ehrungen bei den Fachverbänden durch die Abteilungen (K)

Bei den zuständigen Fachverbänden können verdiente Mitglieder der Abteilungen (Fußball, Tennis, Stockschützen, Tischtennis und Judo) vom VEAB oder den Abteilungen für eine Ehrung vorgeschlagen werden. Dabei gelten die Ehrenordnungen der jeweiligen Verbände. Der Antrag ist zwischen dem VEAB und der jeweiligen Abteilung abzusprechen. Der Ehrungsantrag sowie die Beschaffung der Urkunden und Ehrennadeln vom Fachverband sind zwischen der jeweiligen Abteilung und dem VEAB abzustimmen. Anlass und Zeitpunkt der Verleihung übernimmt der Vorstand in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilung.

13 Inkrafttreten der Ehrenordnung.

Die Ehrenordnung ist mit der Zustimmung am 09.04.2016 mit dem Beschluss zur Änderung des §15 der Satzung (neue Fassung §15 Ehrungen) und der Zustimmung gemäß § 11c) der Satzung (Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Vereinsordnungen) in Kraft getreten