Vorstellung des Ehrenamts im Verein

Der Begriff des Ehrenamtes für freiwilliges, unentgeltliches Tun für andere ist heute nicht mehr unumstritten. Er entstand etwa am Beginn des 19. Jahrhunderts und bezeichnete in seiner Verbindung von Ehre und Amt eine hervorgehobene Position von Bürgern, die vor allem in der kommunalen Verwaltung bestimmte Funktionen übernahmen. Später kamen herausragende Ämter in Vereinen und Verbänden hinzu. Mit der übernommenen Aufgabe verband sich ein öffentliches Ansehen, das die Würde des Amtes verlieh. Es gehörte gleichsam zum guten Ton, ein Ehrenamt zu bekleiden. Heute scheint diese Begriffszusammensetzung von Ehre und Amt manchem als veraltet, obwohl es durchaus sehr wichtige und unverzichtbare Ehrenämter gibt, die dem ursprünglichen Sinn entsprechen. Man denke an das Amt des ehrenamtlichen Schöffen bei Gericht, des Präsidenten der IHK oder der Würdenträger in großen Verbänden. Auch heute verbindet sich mit diesen Ämtern ein hohes öffentliches Ansehen. Darüber hinaus wird natürlich umgangssprachlich freiwilliges unentgeltliches Tun auch heute noch mit dem Begriff "ehrenamtlich" tituliert. In einer Umfrage (Freiwilligensurvey) und einer umfassenden Untersuchung zum Bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland, fühlt die Mehrzahl der Engagierten ihre jeweilige Tätigkeit allerdings eher durch die Bezeichnung "Freiwilligenarbeit" (48 %) als durch den des Ehrenamtes (32 %) richtig wiedergegeben.

Eine Definition des Begriffes Ehrenamt entwickelte auch der Deutsche Bundestag: "Unter ehrenamtlicher Tätigkeit versteht man grundsätzlich jede freiwillig erbrachte, nicht auf Entgelt ausgerichtete außerberufliche Tätigkeit, die am Gemeinwohl orientiert ist, auch wenn sie für einen Einzelnen erbracht wird." (Drucksache des Deutschen Bundestages 13/5674.)

Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist,

- dass mit der Beschäftigung kein Erwerbszweck verbunden ist (z.B. im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Vereins, wie der Gastronomie);

- dass die Beschäftigung nicht als berufliche Tätigkeit anzusehen ist; Kriterien sind der Zeitaufwand, die Höhe der Vergütung und der Umfang der Tätigkeit;

- dass die Tätigkeit der Allgemeinheit und nicht nur einem abgeschlossenen Personenkreis dient (z.B. vereinsinterne Fortbildungen);

- dass keine Lohn- und Gehaltszahlungen erfolgen; Aufwandsentschädigungen sind jedoch zulässig.
(Quelle: Ehrenamt (bayern.de))

Der TSV Kronwinkl e.V. vergütet in gewisser Weise durch Aufwandsentschädigungen die Tätigkeiten. Für Interesse und weitere Details wenden Sie sich bitte an den Vorstand (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Kontaktdaten auf unserem Internetauftritt).

Das Ehrenamt ist nicht mit einem Übungsleiter vergleichbar, kann aber parallel erfolgen, indem Aufgaben im Verein übernommen werden.

Engagierte ehrenamtliche Personen können bei uns in den Genuss der Ehrenamtskarte kommen.

Die Ehrenamtskarte ermöglicht folgende Vorteile:

  • Attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
  • Vergünstigungen z.B. bei Eintrittspreisen staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seeschifffahrt
  • Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Theater, Freizeitpark)
  • Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Anbietern und Einrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure, etc.
  • Überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen (z.B. Preisverleihungen, Neujahrsempfänge, Ehrenamtskongress)

Details dazu kann man hier nachlesen: Ehrenamtskarte (bayern.de)

Logo: Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern

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Zudem erhält man mit einer Bayerische Ehrenamtskarteninhaber die DJH-Mitgliedschaft kostenlos.
Die kostenlose Mitgliedschaft ist an die Gültigkeitsdauer der Bayerischen Ehrenamtskarte gebunden.

Die Standorte der bayerischen Jugendherbergen finden Sie hier:
Liste der bayerischen Jugendherbergen

Voraussetzungen für Vereinstätigkeit sind derzeit:

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Vorstand unter der E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.