Aktuell sind die Regelungen in Bezug auf Corona außer Kraft gesetzt. Es gelten keine Vorgaben mehr!

TSV Kronwinkl - Corona Hygienekonzept für die Turnhalle und des Gymnastikraums des Vereinsheimes

24.11.2021

Nach dem Rahmenkonzept Sport ,einer gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 6. Mai 2021, ist die Ausübung von kontaktlosem Sport in Innenräumen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Anderslautende Regelungen der aktuellen Hygieneschutzverordnung (einzusehen unter https://www.gesetze-bayern.de  -> BayIfSMV) haben Vorrang vor diesem Hygienekonzept. Die auf der Startseite publizierten News sind dahingehend ergänzend gültig.

  • Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung sind die Grundlagen des Hygienekonzeptes des TSV Kronwinkl für den Hallensport und sind zwingend einzuhalten.
  • Das Betreten der Halle bzw. des Vereinsheimes ist nur zu Trainingszeiten erlaubt. Es gelten die allgemeinen AHA+A+L Regelungen und Hygienemaßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit: Abstands von 1,5 Meter, Hygiene, Alltag mit FFP2-Maske. 
  • Für jede Übungseinheit ist eine Anwesenheitsliste aller Teilnehmer und Übungsleiter zu führen. Der TSV Kronwinkl bietet ein elektronisches Anwesenheitserfassungssystem (Tablet oder Smartphone Zugang) an. Ein installiertes Tablet ist für die Erfassung zu nutzen. Die Speicherung der persönlichen Daten der Teilnehmer erfolgt nach den Datenschutzrichtlinien des Vereins (siehe auch: https://www.tsvkronwinkl.de/verein/datenschutzverordnung).
  • Nach Beendigung einer Übungseinheit ist für eine Lüftung der Halle/des Gymnastikraumes durch das Öffnen zusätzlicher Ausgänge zu sorgen.
  • Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.
  • Nur symptomfreie Personen dürfen sich in den Räumlichkeiten des TSV Kronwinkl aufhalten. Wer Symptome für akute Erkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
  • Alle genutzten Sportgeräte sind am Ende der Übungseinheit zu desinfizieren. Das Mitbringen von persönlichen Sportgeräten (z.B. Matten, Seile, Bälle, etc.) reduziert den Desinfektionsaufwand wenn diese Sportgeräte am Ende wieder von den Teilnehmern mit nach Hause genommen werden.
  • Für die Vollständigkeit der Anwesenheitsliste, die Einhaltung dieser Hygieneregeln und die Einhaltung der Vorgaben des Vereins ist der Übungsleiter verantwortlich. Dieser ist berechtigt Missachtungen von Teilnehmern durch das Hausrecht mit sofortigem Ausschluss aus der Trainingsgruppe und den Räumlichkeiten zu ahnden.